Ein Gedanke zu “Verwechslungsgefahr (12)

  1. Dies geschieht in der Regel, wenn der Inhaber der Marke eine Klage einreicht oder den mutmaßlichen Verletzer verklagt. Um eine Markenverletzung nachzuweisen, muss der Markeninhaber nachweisen, dass eine „Verwechslungsgefahr“ zwischen seiner Marke und der angeblich verletzenden Marke besteht.

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